Unsere Produktversprechen
Die Qualität unseres Bonbons liegt uns am Herzen, deshalb arbeitet unser gesamtes Team tagtäglich an der Einhaltung des Rezeptes wie auch an der strengen und fortlaufenden Auswahl unserer Zutaten, unserer Verpackungen und unserer Lieferanten, die wir regelmäßigen Auditprüfungen unterziehen und denen wir vertrauen.
Unsere klassische Produktlinie
Die Anis de Flavigny® Bonbons werden aus drei oder vier Zutaten hergestellt: einem Anissamen (Pimpinella Anisum), Rübenzucker, und einem natürlichen Aroma. Hinzu kommt ein Pflanzenextrakt zur Intensivierung der Aromanote für Rose, Veilchen, Zitrone, Orangenblüte und schwarze Johannisbeere.
Wir wählen Rohstoffe aus, die frei von Insektiziden, Fungiziden, Herbiziden und Schwermetallen sind. Wir legen Wert darauf, von unseren Lieferanten die Durchführung ihrer eigenen Analysen zu verlangen, und führen eigene ergänzende Analysen an den in unserer Fabrik eingehenden Chargen durch.
Unseren Anissamen wählen wir nach seinen Geschmackseigenschaften im Mittelmeerraum aus. Diese empfindliche Pflanze, die sehr anfällig für Regen, Wind und Sturm ist, können wir in Frankreich nicht in ausgereiftem Zustand ernten (wenn der Anetholgehalt seinen Höchstwert erreicht hat).
Die Zuckerrüben werden im Norden Frankreichs geerntet und anschließend in einer Raffinerie in Champagne-Ardenne, einer Nachbarregion von Burgund, verarbeitet. Und in puncto Aromen, sie sind alle natürlichen Ursprungs: Anis, Rose, Veilchen, Orangenblüte, schwarze Johannisbeere, Minze, Lakritz, Mandarine, Ingwer, Zitrone, Kaffee.
Wir arbeiten in überwiegender Mehrheit und seit vielen Jahren mit Aromatikern aus Grasse zusammen, einer für ihr jahrhundertealtes Know-how auf dem Gebiet der Aromatik anerkannten Stadt.
Unsere Bio-Produktlinie
Der Zucker wird aus Bio-Zuckerrohr gewonnen. Der Bio-Zucker stammt gegenwärtig aus Brasilien. Unsere Anis- und Minzaromen sind nicht nur natürlich, sondern zudem Bio-zertifiziert. Die Zutaten unserer Bio-Produktlinie sind von der Kontrollorganisation Ecocert zertifiziert. Die Öko-Standards stellen ein echtes Engagement zum Wohle der Umwelt dar, da sie jegliche künstlichen Pestizide, Düngemittel, Antibiotika, usw. ausschließen.
Indem sie den Einsatz von Chemikalien für Pflanzenkulturen untersagt, erhält die Bio-Landwirtschaft die Fruchtbarkeit der Böden und die Gewässerqualität. Zum Naturschutz gehört auch die Förderung der Biodiversität durch Auswahl der an ihren Standort angepassten Pflanzensorten, die in reifem Zustand geerntet werden.
VEGANES Bonbon
Les Anis de Flavigny® Bonbons bestehen aus drei oder vier pflanzlichen Zutaten. Sie sind für eine vegetarische / vegane Ernährung geeignet. Bei der Herstellung der Anis-Bonbons ist jede Tierausbeutung ausgeschlossen, somit sind all unsere Produktreihen vegan!
Unsere Verpackungen
Die ovalen und runden Dosen sowie die Tüten werden in Frankreich hergestellt. Unsere Kartonschachteln werden in Deutschland in der an das Elsass angrenzenden Region bedruckt.
Wir verwenden leicht trennbare Materialien, um deren Sortier- und Recycelbarkeit zu verbessern. Ein Informationsblatt steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung: Hübsche Dosen.
Verschiedene bezeichnungen je nach Namensgebendem Pflanzenteil im Aroma
• „Natürliches Pflanzenaroma“ (Anis, Minze, Lakritz, Kaffee und Ingwer): Dabei handelt es sich um ein natürliches Aroma als mindestens 95%-iges Extrakt aus der Pflanze. Die übrigen 5% sind ebenfalls aus anderen Pflanzen stammende natürliche Substanzen, die unserem Bonbon die besondere aromatische Note verleihen.
• „Natürliches Pflanzenaroma mit anderen natürlichen Aromen“ (Rose und Mandarine): Dabei handelt es sich um ein natürliches Aroma als Extrakt zu mindestens 95% aus der Pflanze und aus anderen Pflanzen, um die charakteristische Note des natürlichen Aromas zu verstärken.
• „Natürliches Aroma“ (Veilchen, Orangenblüte, Zitrone und Johannisbeere): Dabei handelt es sich um ein natürliches Aroma als Extrakt aus Pflanzen, jedoch nicht vorrangig mit dem Geschmack der auf der Dose angegebenen Pflanze. Bestimmte Pflanzen sind allein nicht ausreichend, um die vom Kunden erwartete charakteristische Geschmacksnote zu verleihen. Daher fügen die Aromatiker ihrer Zubereitung vorwiegend ätherische Öle aus anderen Pflanzen bei, deren Aroma der erwarteten Geschmacksrichtung entspricht. Beispielsweise haben wir unserem natürlichen Aroma ein Salbeiextrakt hinzugefügt, um die Geschmacksnote der Johannisbeere stärker hervorzuheben.
”Ohne“ macht das Plus aus
3 bis 4 Zutaten, ganz einfach: Zucker, ein Anissamen, ein natürliches Aroma und ein Extrakt.
Ohne künstliche Farbstoffe
(synthetische Substanzen aus der Chemieindustrie) Die leichte Färbung unserer Bonbons (die vor allem beim Anis de Flavigny-Bonbon mit Johannisbeer-, Kaffee- und Lakritzgeschmack erkennbar ist), ist auf die natürliche Farbgebung unserer Aromen zurückzuführen.
Ohne Nanopartikel
(Nanopartikel, deren kleinste Teilchen einen Durchmesser von weniger als 100 Nanometer haben, werden unterstützend zur Veränderung der Farbe, des Geruchs, der Fließfähigkeit oder auch der Textur eines Produkts eingesetzt. Sie sind potentiell krebserregend) Unseren Bonbons werden weder Zusatz- noch Farbstoffe zugesetzt, ebenso wenig Inhaltstoffe, die Nanopartikel enthalten.
somit ohne Titanoxid
(Titanoxid fand in bestimmten Dragees und Kaugummis Verwendung, um ihnen eine strahlend weiße Farbe zu verleihen) Wir verwenden keine Farbstoffe oder Titanoxid in unseren Bonbons. Sie sind von Natur aus weiß, da sie die Farbe des Zuckers annehmen. So kommen unsere Bio-Bonbons in einer leicht gräulich-gelben Farbe daher, wobei Bio-Zucker nicht so kristallin ist wie konventioneller Zucker.
Ohne künstliche Aromen
(Substanzen aus der chemischen Industrie, die in der Natur nicht vorkommen) Alle unsere Bonbons werden mit einem natürlichen Aroma aromatisiert, das durch Destillation von Pflanzenextrakten mit Wasserdampf oder Zuckerrübenalkohol gewonnen wird.
Ohne künstliche Konservierungsmittel
(aus der chemischen Industrie, ermöglichen die Verlängerung der Haltbarkeitsdauer eines Produkts) Im Falle der Anis-Bonbons fungiert der Zucker selbst als ein natürliches Konservierungsmittel, das schon weit vor dem 15. Jahrhundert Verwendung fand. Gut vor Feuchtigkeit geschützt ist er noch nach mehreren Jahrzehnten verzehrbar!
Ohne Laktose
(in der Milch und in Milchprodukten enthaltener Zweifachzucker) Laktose ist kein Bestandteil der Rezeptur unserer Bonbons.
Ohne Süßungsmittel
(Substanzen natürlichen oder künstlichen Ursprungs, die einen süßen Geschmack verleihen (Aspartam, Saccharin, Sucralose, Maltit, Mannit, Sorbit, Stevia, Agavensirup… Xylit). Wie natürliche Zucker beeinträchtigen auch künstliche Süßungsmittel die Fähigkeit des Körpers, seinen Blutzuckerspiegel zu regulieren. Dies hat Veränderungen im Stoffwechsel zur Folge, bei denen es sich um Vorstufen von Diabetes handeln kann) Einzig der Kristallzucker aus Zuckerrübe und Zuckerrohr ermöglicht uns die Herstellung unserer Bonbons, weshalb unser Rezept seit 1591 unverändert ist.
Ohne Citronensäure
(die Citronensäure in ihrer natürlichen Form stammt aus der Zitrone. Sie wird sehr häufig dafür eingesetzt, eine leichte säuerliche Geschmacksnote zu verleihen. Wenn sich Zucker und Citronensäure im Mund miteinander verbinden, hat dies zur Folge, dass die Karies verursachenden Bakterien genährt werden und ihr Wachstum gefördert wird) Unsere Anis-Bonbons enthalten keine Citronensäure.
Ohne Apfelsäure
(die natürliche Apfelsäure kann aus dem Apfel, der Birne oder auch aus der Weintraube gewonnen werden. Wie auch im Falle der Citronensäure bewirkt die Verbindung von Zucker und Apfelsäure im Mund, dass die Karies verursachenden Bakterien genährt und in ihrer Entwicklung gefördert werden) Unsere Anis-Bonbons enthalten keine Apfelsäure.
Ohne Gluten
(in Getreide vorkommendes Eiweiß. Einige Menschen haben eine Unverträglichkeit dagegen) In unserer Produktionsstätte werden ausschließlich die Anis de Flavigny-Bonbons hergestellt. Unsere Zutaten geraten nicht mit anderen Lebensmitteln und somit auch nicht mit Gluten in Kontakt.
Ohne Erdnüsse, ohne Schalenfrüchte
(diese Nahrungsmittel können bei einigen Menschen allergische Reaktionen auslösen) In unseren Produktionsstätten werden diese Zutaten nicht verarbeitet. Zudem werden dort die Hygienebestimmungen strikt eingehalten, wodurch eine Kontamination mit Allergenen verhindert wird.
Ohne GMO
(lebender Organismus, dessen Erbgut durch menschliche Eingriffe verändert wurde) Unsere Lieferanten verpflichten sich uns gegenüber mit Zertifikaten und Verpflichtungserklärungen auf ihren Datenblättern, gentechnisch veränderte Pflanzen weder anzubauen noch zu ernten.
Ohne Fipronil
(Pflanzenschutzmittel und Antiparasitikum in der Tiermedizin, dessen Moleküle das Ei kontaminieren können, wenn es im Hühnerstall angewendet wird) Eier sind kein Bestandteil der Rezeptur unserer Bonbons.
Ohne Bisphenol A (BPA)
(als Weichmacher eingesetzte und antioxidativ wirkende chemische Verbindung) BPA ist bei der Herstellung von Nahrungsmittelbehältern gesetzlich verboten. In unseren Verpackungen ist es nicht enthalten.
Ohne Phtalate
(Derivate der Phtalsäure, die häufig in Kunststoffen Verwendung finden) Unsere Verpackungen enthalten keine dieser chemischen Stoffe.
Ohne Stärke
(Stärke dient zum Verdicken von Produkten) Unsere Bonbons werden ausschließlich aus aromatisiertem Kristallzucker herstellt, der den kleinen Anissamen umhüllt.
Zucker… zu vermeiden?
Zucker sollte in Maßen genossen werden, ebenso wie salzreiche Lebensmittel.
Neben einer abwechslungsreichen Ernährung in angemessenen Mengen, die Ihrer Aktivität und Ihrem Körperbau entspricht, und der Vermeidung von Snacks zwischen den Mahlzeiten, ist es sinnvoll, regelmäßig Sport zu treiben.
Vergessen Sie nicht, sich nach jeder Mahlzeit die Zähne zu putzen!
Zur Information: Jeder „Original“ Anis de l’Abbaye de Flavigny® wiegt etwa 1 Gramm, was 4 Kalorien pro Bonbon entspricht.
Ein Anis de Flavigny® entspricht etwa 1/6 eines Zuckerwürfels.
Ein Zuckerwürfel der Größe Nr. 4 wiegt 5,95 Gramm und entspricht 24 kcal.
Unser Bonbon sollte daher in Maßen genossen werden.
Technische Informationen
Certificat de formation de l’équipe qualité aux normes américaines de sécurité alimentaire. Schulungszertifikat für das Qualitätssicherungsteam nach den amerikanischen Standards für Lebensmittelsicherheit.lightboxlightboxL’HACCP est une méthode qui repose sur 7 principesHACCP ist ein auf sieben Grundsätzen beruhendes Konzeptmargin: 8px 0 8px 0;margin: 8px 0 8px 0; PRINCIPE 1 : procéder à une analyse des dangers (dans les ingrédients, par rapport aux outils de production, à l’hygiène du personnel, à la méthode de cuisson…).
Par danger, il y a la question sur les allergènes, des ruptures de froid…
PRINCIPE 2 : déterminer les points critiques pour la maîtrise (CCP).
Il s’agit d’identifier à quel endroit il pourrait y avoir un danger pour systématiquement veiller à respecter les consignes, par exemple de températures de cuisson.
Les entreprises agroalimentaires informent, forment et contrôlent les actions des opérateurs sur chaque source de danger éventuel identifié. GRUNDSATZ 1: Durchführung einer Gefahrenanalyse (in den Zutaten, in Bezug auf die Produktionswerkzeuge, die Hygiene des Personals, die Kochmethode…).
Unter Gefahren versteht man die Frage nach Allergenen, Kälteunterbrechungen…
PRINZIP 2: Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte (CCPs).
Es geht darum, die Stellen zu identifizieren, an denen eine Gefahr bestehen könnte, um systematisch darauf zu achten, dass die Anweisungen, z.B. bezüglich der Kochtemperaturen, eingehalten werden.
Die Lebensmittelunternehmen informieren, schulen und kontrollieren die Handlungen der Mitarbeiter an jeder identifizierten möglichen Gefahrenquelle. margin: 8px 0 8px 0;margin: 8px 0 8px 0;margin: 8px 0 8px 0;margin: 8px 0 8px 0; PRINCIPE 3 : fixer le ou les seuil(s) critiques(s).
Par exemple pour la température, c’est définir les limites de températures à ne pas dépasser. GRUNDSATZ 3: Festlegen der kritischen. Eingreifgrenze(n). Für die Temperatur zum Beispiel bedeutet das, die Temperaturgrenzwerte festzulegen, die nicht über-schritten werden dürfen.margin: 8px 0 8px 0;margin: 8px 0 8px 0; PRINCIPE 4 : mettre en place un système de surveillance permettant de maîtriser les CCP. GRUNDSATZ 4: Einrichten eines Überwachungssystems für die Sicherheit an den CCP.margin: 8px 0 8px 0;margin: 8px 0 8px 0; PRINCIPE 5 : déterminer les mesures correctives à prendre lorsque la surveillance révèle qu’un CCP donné n’est pas maîtrisé. GRUNDSATZ 5: Festlegen der zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen, wenn die Überwachung eine Abweichung bei einem CCP festgestellt hat.margin: 8px 0 8px 0;margin: 8px 0 8px 0; PRINCIPE 6 : appliquer des procédures de vérification afin de confirmer que le système HACCP fonctionne efficacement. GRUNDSATZ 6: Einrichten von Evaluierungsverfahren zur Überprüfung des effizienten Funktionierens des HACCP-Systemsmargin: 8px 0 8px 0;margin: 8px 0 8px 0; PRINCIPE 7 : constituer un dossier dans lequel figureront toutes les procédures et tous les relevés concernant ces principes et leur mise en application.GRUNDSATZ 7: Erstellen einer Dokumentation, in der alle Vorgehensweisen und alle Feststellungen in Bezug auf diese Grundsätze und deren Umsetzung festgehalten werden.color: #b68f67; font-size: 19px;color: #b68f67; font-size: 19px;/wp-content/uploads/2020/04/2-bonbons-artisanat-france.jpg/wp-content/uploads/2020/04/2-bonbons-artisanat-france.jpg159159113113« Notre bien bon bonbon pour un bien bon petit moment alors prenez le temps de le savourer sans le croquer… Rappelez-vous que nous mettons 15 jours à le fabriquer ! Merci à vous de l’aimer. ».„Unser rundum gutes Bonbon für einen wohligen kleinen Moment, also nehmen Sie sich Zeit, es zu genießen ohne es zu zerbeißen… Denken Sie daran, dass wir 15 Tage brauchen, um
es herzustellen! Danke, dass Sie es mögen.“color: #b68f67; font-size: 15px;color: #b68f67; font-size: 15px;Catherine Troubat, Présidente Anis de FlavignyCatherine Troubat, Geschäftsführerin von Anis de Flavigny
HACCP ist ein auf sieben Grundsätzen beruhendes Konzept
GRUNDSATZ 1: Durchführung einer Gefahrenanalyse (in den Zutaten, in Bezug auf die Produktionswerkzeuge, die Hygiene des Personals, die Kochmethode…).
Unter Gefahren versteht man die Frage nach Allergenen, Kälteunterbrechungen…
PRINZIP 2: Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte (CCPs).
Es geht darum, die Stellen zu identifizieren, an denen eine Gefahr bestehen könnte, um systematisch darauf zu achten, dass die Anweisungen, z.B. bezüglich der Kochtemperaturen, eingehalten werden.
Die Lebensmittelunternehmen informieren, schulen und kontrollieren die Handlungen der Mitarbeiter an jeder identifizierten möglichen Gefahrenquelle.
GRUNDSATZ 3: Festlegen der kritischen. Eingreifgrenze(n). Für die Temperatur zum Beispiel bedeutet das, die Temperaturgrenzwerte festzulegen, die nicht über-schritten werden dürfen.
GRUNDSATZ 4: Einrichten eines Überwachungssystems für die Sicherheit an den CCP.
GRUNDSATZ 5: Festlegen der zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen, wenn die Überwachung eine Abweichung bei einem CCP festgestellt hat.
GRUNDSATZ 6: Einrichten von Evaluierungsverfahren zur Überprüfung des effizienten Funktionierens des HACCP-Systems
GRUNDSATZ 7: Erstellen einer Dokumentation, in der alle Vorgehensweisen und alle Feststellungen in Bezug auf diese Grundsätze und deren Umsetzung festgehalten werden.
„Unser rundum gutes Bonbon für einen wohligen kleinen Moment, also nehmen Sie sich Zeit, es zu genießen ohne es zu zerbeißen… Denken Sie daran, dass wir 15 Tage brauchen, um
es herzustellen! Danke, dass Sie es mögen.“
Catherine Troubat, Geschäftsführerin von Anis de Flavigny